Professionelle Unterstützung nach § 1814 ff. BGB
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.
Die rechtliche Betreuung ersetzt keine freiwillige Beratung und ist keine Sozialleistung. Sie dient ausschließlich der rechtlichen Vertretung in klar festgelegten Aufgabenkreisen.
Eine rechtliche Betreuung wird ausschließlich durch Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichts eingerichtet. Eigenständige Beauftragungen oder vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreuer sind rechtlich nicht vorgesehen.
Bei der Auswahl berücksichtigt das Gericht insbesondere Eignung, Erfahrung, Zuverlässigkeit und regionale Verfügbarkeit des Betreuers.
Ich stehe für die Übernahme berufsmäßiger rechtlicher Betreuungen zur Verfügung. Die Führung der Betreuung erfolgt strukturiert, fristgerecht und dokumentationssicher nach den Vorgaben des Betreuungsrechts.
Eine Aufnahme in Vorschlags- oder Empfehlungslisten ist ausdrücklich erwünscht.
Mein Name ist Hakan Apaydın. Ich bin zertifizierter rechtlicher Betreuer mit mehrjähriger Erfahrung im Betreuungs- und Flüchtlingsbereich.
Mein Arbeitsstil ist sachlich, strukturiert und konsequent. Ziel ist nicht Bevormundung, sondern rechtlich saubere Vertretung und Schutz der Interessen der betreuten Person.
E-Mail: hakan.rechtsbetreuer@outlook.com
Telefon: 0172 443 73 05
Ort: Bremen
Erstkontakte dienen der Vorprüfung. Eine Betreuung kann ausschließlich durch das Betreuungsgericht bestellt werden.