Rechtliche Betreuung

Professionelle Unterstützung nach § 1814 ff. BGB

Was ist rechtliche Betreuung?

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn eine volljährige Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln kann.

Die rechtliche Betreuung ersetzt keine freiwillige Beratung und ist keine Sozialleistung. Sie dient ausschließlich der rechtlichen Vertretung in klar festgelegten Aufgabenkreisen.

Meine Aufgabenkreise

Bestellung durch das Betreuungsgericht

Eine rechtliche Betreuung wird ausschließlich durch Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichts eingerichtet. Eigenständige Beauftragungen oder vertragliche Vereinbarungen mit dem Betreuer sind rechtlich nicht vorgesehen.

  1. Anregung oder Antrag beim Betreuungsgericht
  2. Ermittlung des Sachverhalts (u. a. ärztliche Stellungnahme)
  3. Persönliche Anhörung der betroffenen Person
  4. Auswahl und Bestellung eines geeigneten Betreuers

Bei der Auswahl berücksichtigt das Gericht insbesondere Eignung, Erfahrung, Zuverlässigkeit und regionale Verfügbarkeit des Betreuers.

Hinweise für Betreuungsgerichte, Sozialdienste und Kliniken

Ich stehe für die Übernahme berufsmäßiger rechtlicher Betreuungen zur Verfügung. Die Führung der Betreuung erfolgt strukturiert, fristgerecht und dokumentationssicher nach den Vorgaben des Betreuungsrechts.

Eine Aufnahme in Vorschlags- oder Empfehlungslisten ist ausdrücklich erwünscht.

Über mich

Mein Name ist Hakan Apaydın. Ich bin zertifizierter rechtlicher Betreuer mit mehrjähriger Erfahrung im Betreuungs- und Flüchtlingsbereich.

Mein Arbeitsstil ist sachlich, strukturiert und konsequent. Ziel ist nicht Bevormundung, sondern rechtlich saubere Vertretung und Schutz der Interessen der betreuten Person.

Kontakt

E-Mail: hakan.rechtsbetreuer@outlook.com
Telefon: 0172 443 73 05
Ort: Bremen

Erstkontakte dienen der Vorprüfung. Eine Betreuung kann ausschließlich durch das Betreuungsgericht bestellt werden.